Feuerwehr Pielenhofen

Der Atemschutz der FF Pielenhofen

5.4.12 - 19:00 Atemschutzstrecke Neutraubling. Treffpunkt 18:00 Feuerwehrgerätehaus 

In der heutigen Zeit ist der Atemschutz in einer modernen Feuerwehr nicht mehr wegzudenken. Der Atemschutz lässt die Einsatzkräfte viel sicherer Arbeiten und kann Rettungs- und Löschaufträge ausführen, die früher unmöglich waren. Der Atemschutz verlangt von uns höchste physische und psychische Leistungen.

Können Feuerwehrangehörige durch Sauerstoffmangel oder durch Einatmen gesundheitsschädigender Stoffe (Atemgifte) gefährdet werden, müssen je nach der möglichen Gefährdung geeignete Atemschutzgeräte getragen werden.

Kenntnisse über Verwendungsmöglichkeiten und Schutzwirkung der Geräte, Auswahl, Ausbildung und Fortbildung der Atemschutzgeräteträger sowie regelmäßige Pflege, Wartung und Prüfung der Geräte sind Voraussetzungen für die erfolgreiche Verwendung von Atemschutzgeräten.

Anforderungen an Atemschutzgeräteträger:

Der Atemschutzgeräteträger muß nicht nur geeignet sonder auch ausgebildet sein. Seine gesundheitliche Eignung ist durch einen ermächtigten Arzt nach den „Berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen, Grundsatz G26 Atemschutzgeräte“ durch eine Erstuntersuchung und regelmäßige Nachuntersuchungen festzustellen.

Die Untersuchung ist mindestens alle 3 Jahre durchzuführen. Ist der Atemschutzgeräteträger älter als 50 Jahre, ist diese Untersuchung jährlich vorzunehmen.

Außerdem ist eine Untersuchung notwendig, wenn vermutet wird, daß der Atemschutzgeräteträger den Anforderungen nicht mehr genügt, nach schwerer Erkrankung oder wenn der Atemschutzgeräteträger selbst glaubt, den Anforderungen nicht gewachsen zu sein.

Atemschutzgeräteträger müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

Voraussetzung für die Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger ist die erforderliche abgeschlossene Feuerwehr-Grundausbildung, soweit sie nicht in diese einbezogen ist.

 

 


Atemschutzbeauftrager: Erwin Beer