Waldbrandgefahr: Gefahrenstufe 4 in ganz Bayern erreicht
Die Waldbrandgefahr in Bayern ist nach wie vor hoch. Wie das Innenministerium mitteilt, herrscht im Bayern flächendeckend Waldbrandgefahrenstufe 4 auf der 5-stufigen Skala. In mehr als 20 Wäldern im Freistaat wüteten bereits die Flammen. Mögliche Gefahrenzonen werden daher aus der Luft überwacht.
Kleine Ursache - fatale Wirkung
Das Frühjahr gilt laut Forstministerium als brandgefährlichste Zeit, weil die trockene
Vegetation noch nicht von frischem Bodenbewuchs Überwuchert ist. Eine achtlos
weggeworfene Zigarette, ein heißer Auspuff oder Funkenflug beim Grillen
kann fatale Folgen für den Wald haben. Auch liegen gebliebene Glasflaschen
können wie ein Brennglas wirken und trockenes Gras entzünden
Skylaternen - Himmelsballone sind verboten!

Aufgrund vermehrter Anfragen bezüglich des Betriebes von sog. Himmelsballonen wird auf folgendes hingewiesen:
Unbemannte Himmelsballone auch als Himmelslaternen, Skylaternen, Skyballone Fluglaternen, und dgl. bezeichnet, fallen zweifelsfrei unter das Verbot nach § 19 der geltenden Verordnung zur Verhütung von Bränden (WB). Es ist ferner unter BUßgeldandrohung von bis zu 1000 € verboten, derartige Flugkörper aufsteigen zu lassen. Es Handelt sich bei den frei fliegenden, unbemannten Heißluftballonen um nicht kontrollierbáre, offene, offene Feuerstätten im Sinne von § 2 i. V. m. § 3 VVB. Deshalb wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass aus fachlicher Sicht Bedenken wegen der Sicherstellung des Brandschutzes im Umkreis der fliegenden Ballone (bzw. unkontrollierbar) landender Ballone bestehen.
Aus diesem Grunde kann auch keine Ausnahme nach § 25 VVB durch die entsprechend zuständige Gemeinde gewährt werden.
So schützen SIE den WALD
Rauchen Sie keinesfalls in Wald und Flur. In Bayern gilt ein Rauchverbot im
Wald von1.März bis 31. Oktober, von dem nur Waldarbeiter ausgenommen sind.
Werfen Sie keine glimmenden Zigaretten aus dem Fahrzeug.
Autos im Wald und auf Wiesen stellen eine Brandgefahr dar. Schon die Hitze von Auspuffanlagen und Katalysatoren kann auch ohne offene Flamme ein Feuer entfachen. Stellen Sie Ihr Fahrzeug deshalb bitte auf befestigten Wegen außerhalb des Waldes ab.
Wenn Sie in einer waldreichen Gegend wohnen, ist ein Autofeuerlöscher zu
empfehlen
Landwirte sollten auf ihren Fahrzeugen einen Feuerlöscher mitführen.
Im und am Wald darf in einem Mindestabstand von 100 Metern weder Feuer noch Grillfeuer angezündet werden.
Melden Sie auch kleine Feuer bitte sofort über den Notruf - 112
Beim Deutschen Wetterdienstes erfahren Sie unter
www.agrowetter.de
wo die Waldbrandgefahr in Deutschland momentan am höchsten ist.