Wissenswertes:
Feuerlöscher
Feuerlöscher - denn sicher ist sicher!
Für die verschiedenen Arten von Bränden gibt es unterschiedliche Feuerlöscher mit dem jeweils wirksamsten Löschmittel. Die Verwendbarkeit und die Bedienungsanleitung sind auf jedem Feuerlöscher aufgedruckt. Die Feuerwehr wird Ihnen zwar keinen Feuerlöscher verkaufen, doch wir beraten Sie gerne, welcher Feuerlöscher für Sie der richtige ist.
Obwohl Feuerlöscher nach den heute gültigen öffentlich-rechtlichen Bauvorschriften für Privathaushalte grundsätzlich nicht mehr vorgeschrieben sind, sollte in jedem Haushalt ein funktionsfähiger Löscher vorhanden sein. Mit einem Feuerlöscher lassen sich Brände im Entstehungsstadium wirksam bekämpfen und so die Brandausbreitung und Großschäden verhindern.
Für Gewerbebetriebe und Sonderbauten gelten die Regeln für die Ausrüstung von Arbeitsstätten mit Feuerlöschern des Hauptverbandes der gewerblichen Berufsgenossenschaft sowie entsprechende Sonderbauvorschriften (z. B. Gaststättenverordnung).
Auch die Baugenehmigungsbehörde kann weitere Feuerlöscher zur Auflage machen. Außerdem sind für den gewerblichen und landwirtschaftlichen Bereich im Versicherungsvertrag zusätzliche Sicherheitsvorschriften möglich.
Welche Löscher soll man einsetzen?
Löschmittel unterscheiden sich durch die Art des Löschmittels, das sie enthalten. Ein falsches Löschmittel kann einen Brand schlagartig um ein Vielfaches vergrößern. Löschen Sie beispielsweise einen Fettbrand niemals mit Wasser!
Die Brandklasseneinteilung hilft bei der Auswahl des richtigen Löschmittels.
| Brände fester Stoffe, hauptsächlich organischer Natur, mit Glutbildung z. B. Holz, Papier, Stroh, Kohle, Textilien, Autoreifen |
![]() | Brände von flüssigen oder flüssig werdenden Stoffen z. B. Benzin, Öle, Fette, Harze, Teer, Wachse, Alkohole, Kunststoffe |
![]() | Brände von Gasen z. B. Methan, Propan, Wasserstoff, Acetylen, Stadtgas |
![]() | Brände von Metallen z. B. Aluminium, Magnesium, Natrium, Lithium, Kalium oder deren Legierungen |
Feuerlöscher enthalten oft Löschmittel, die für mehrere Brandklassen gleichzeitig geeignet sind. Für Privathaushalte empfiehlt sich der Einsatz von ABC-Pulverlöschern und von Wasser-, bez. Schaumlöschern.
Nachdem bei Versuchen der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Genuss festgestellt worden war, dass die empfohlenen bzw. vorgeschriebenen Löschdecken und CO 2-Löscher nicht in der Lage sind, Fettbrände zuverlässig zu löschen, haben die zuständigen Normengremien in einer Verlautbarung die Anforderungen an einen Feuerlöscher zum erfolgreichen Löschen von Fettbränden genau definiert.
Zwischenzeitlich hat ein großer deutscher Feuerlöscherhersteller einen Löschertyp auf den Markt gebracht, der speziell für den Gebrauch an Friteusen und Tiefbratgeräten entwickelt wurde und nach EN 3 zugelassen ist.
Das darin enthaltene Löschmittel löscht bei Speiseöl und sonstigen Fettbränden zuverlässig durch Verseifung der brennenden Flüssigkeit. Es bildet sich eine Sperrschicht über dem Brandherd, der Zutritt von Sauerstoff wird unterbunden. Gleichzeitig kühlt das Löschmittel das Öl oder Fett unter die Selbstentzündungstemperatur herunter und verhindert damit ein erneutes Aufflammen des Brandes.
Der Umgang mit dem Feuerlöscher ist ganz einfach. Trotzdem sollten Sie sich und Ihre Familie regelmäßig mit dem Feuerlöscher vertraut machen!
Zwar sind Feuerlöscher heute in Privathaushalten nicht mehr vorgeschrieben (außer in Haushalten mit Flüssiggasbehältern) doch Feuerlöscher bleiben nach wie vor eine sinnvolle Sicherheitseinrichtung, um einen Entstehungsbrand wirksam zu bekämpfen.
Deshalb sollte jeder Haushalt einen funktionsfähigen Feuerlöscher haben 
So setzen Sie einen Feuerlöscher richtig ein!
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| Sicherung ziehen | Auslöseeinrichtung bedienen z.B. durch Eindrücken des Schlagknopf | Feuer mit gezielten Stößen löschen |
Das Feuer mit dem Wind angreifen 
Flächenbrände von vorne und unten ablöschen 
Tropf- und Fließbrände von oben bekämpfen 
Mehrere Feuerlöscher gleichzeitig einsetzen 
An der Brandstelle auf Widerentzündung achten 
Gebrauchte Feuerlöscher wieder füllen lassen 
Die Normung der Feuerlöscher sieht eine Prüfung alle zwei Jahre vor. Nur so lässt sich die Funktionsfähigkeit sicherstellen. Diese Regelung gilt für Aufladelöscher, bei denen sich das Treibgas in einem eigenen Behälter befindet und erst bei Auslösung in den Löschmitteltank strömt.
Vorsicht bei Dauerdrucklöschern, bei denen sich das Löschmittel und Treibgas in einem einzigen Behälter befinden. Diese Behälter müssen nach der Druckbehälterverordnung zusätzlich zu den genannten Prüfterminen alle zehn Jahre durch Sachverständige (z. B. TÜV) geprüft werden.
Richtiges Verhalten im Brandfall
Führt Ihr erster Löschversuch zu keinem Erfolg, sofort den Raum verlassen.
Schließen Sie möglichst hinter sich die Türen, aber nehmen Sie den Schlüssel mit.
Alarmieren Sie die Feuerwehr z. B. mit der Telefon-Notrufnummer ........
Sie rufen an - wir kommen sofort - denn wir machen noch Hausbesuche!
Feuerlöscher können Sie auch über die Freiwillige Feuerwehr Pielenhofen beziehen!
„Heißes Bettvergnügen“ Feuerwehr-Jahresaktion: Über das Rauchen im Bett
„Rauchen gefährdet Ihre Gesundheit“, steht mahnend auf jeder Zigarettenschachtel geschrieben. Dass Rauchen in entsprechender Umgebung auch lebens- und brandgefährlich sein kann, steht nicht darauf. So kommen bei verheerenden Bränden in Hotels, Gaststätten und Diskotheken, aber auch zu Hause durch fahrlässigen Umgang mit Tabakwaren und glimmenden Tabakresten immer wieder Menschen um, und Millionenwerte werden vernichtet.
Die Zigarette ist allemal eine gefährliche Bettgespielin – wer beim Rauchen einschläft, der könnte sich und seinen Mitmenschen eine unangenehme heiße Nacht bescheren. Wachen Auges oder bei Beachtung einiger Regeln kann ein solcher „Tanz auf dem Vulkan“ vermieden werden:
Rauchen Sie nie im Bett – die Asche die runter fällt könnte Ihre eigene sein!
Nachdem Zigarettenglut nicht nur im Bett eine immer wiederkehrende Brand- und Todesursache in den Einsatzstatistiken der Feuerwehren ist, empfiehlt Ihre Feuerwehr:
• Benutzen Sie den Aschenbecher, und drücken Sie Zigaretten sorgfältig aus.
• Asche und Kippen gehören nicht in den Mülleimer, Glutreste können noch nach Stunden einen Schwelbrand auslösen.
• Rauchen Sie Ihre Betthupferl-Zigarette nicht im Sessel oder Bett – vor allem nicht, wenn Alkohol im Spiel ist. Es lohnt sich auf jeden Fall, denn selbst wenn Sie mit heiler Haut davongekommen sind, braucht die Versicherung in solchen Fällen grober Fahrlässigkeit nicht zu zahlen.
• Das Rauchen im Keller und auf dem Dachboden ist gefährlich. Unbemerkt abfallende Glut verursacht nicht selten einen Brand.
• Rauchen Sie nie beim Umgang mit leicht entzündlichen Stoffen.
• Halten Sie sich an Rauchverbote, etwa an Tankstellen, Lagerräumen, Labors, Arbeitsstätten, Theatern und beim Spatziergang im Wald.
Rauchmelder im Haushalt können verhüten, dass Menschen durch Brände sterben. Experten gehen davon aus, dass bis zu 95 Prozent der Brandopfer durch richtig installierte Rauchmelder vermieden werden könnten.
Weitere Informationen unter http://www.rauchmelder-lebensretter.de.
Wespenbekämpfung
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
wir möchten Sie Darauf aufmerksam machen, dass die Wespenbekämpfung nicht Aufgabe der Feuerwehr ist. Die Regierung der Oberpfalz macht darauf aufmerksam, dass die Feuerwehren die Wespenbekämpfung nicht mehr vornehmen dürfen.
Für den Landkreis Regensburg ist folgendes Unternehmen
Ansprechpartner:
Hans Reitenspies
Hölzlhofstraße 16
93173 Wenzenbach-Gonnersdorf
Tel.- Nr. 09407/3656
Wir bitten Sie, sich im Bedarfsfall an dieses Unternehmen zu wenden.





